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   BGH, 12.07.2016 - EnZR 19/15   

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https://dejure.org/2016,23652
BGH, 12.07.2016 - EnZR 19/15 (https://dejure.org/2016,23652)
BGH, Entscheidung vom 12.07.2016 - EnZR 19/15 (https://dejure.org/2016,23652)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 2016 - EnZR 19/15 (https://dejure.org/2016,23652)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO, Art. 102 AEUV, Art. 37 der Richtlinie 2009/72/EG, Richtlinie 2003/54/EG, Art. 267 Abs. 3 AEUV, Art. 267 Abs. 1 Buchst. b AEUV, § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2ZPO

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Verpflichtung des letztinstanzlichen innerstaatlichen Gerichts zur Anrufung des Unionsgerichtshofs (EuGH)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Verpflichtung des letztinstanzlichen innerstaatlichen Gerichts zur Anrufung des Unionsgerichtshofs (EuGH)

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für die Verpflichtung des letztinstanzlichen innerstaatlichen Gerichts zur Anrufung des Unionsgerichtshofs (EuGH)

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorlagepflicht an den EuGH

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BGH, 12.07.2016 - EnZR 19/15
    a) Gemäß Art. 267 Abs. 3 AEUV ist das letztinstanzliche innerstaatliche Gericht, bei dem sich eine entscheidungserhebliche Frage über die Auslegung von Handlungen der Organe der Europäischen Union (Art. 267 Abs. 1 Buchst. b AEUV) stellt, zur Anrufung des Unionsgerichtshofs verpflichtet, es sei denn, dass die betreffende unionsrechtliche Frage bereits Gegenstand einer Auslegung durch den Gerichtshof war oder dass die richtige Anwendung des Unionsrechts derart offenkundig ist, dass für einen vernünftigen Zweifel keinerlei Raum bleibt (vgl. EuGH, Slg. 1982, 3415 Rn. 21 - C.I.L.F.I.T.).
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